Geschenke Geschäftsfreunde
Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde müssen mit dem Geldwert in der Einkommensteuererklärung des Beschenkten besteuert werden.
Unternehmen haben die Möglichkeit, bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen und Geschenken, diese Besteuerung beim Beschenkten zu verhindern, indem sie eine Pauschalsteuer von 30% + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer auf die überreichten Geschenke übernehmen. Das Pauschalierungswahlrecht für Sachzuwendungen an Dritte muss dabei spätestens in der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres der Zuwendung ausgeübt werden.
Der Zuwendende muss den Beschenkten darüber unterrichten, dass er die Besteuerung durchgeführt und die Pauschalsteuer nach § 37 b EStG übernommen hat. Eine bestimmte Form für diese Unterrichtung ist nicht vorgeschrieben.
So könnte eine solche Benachrichtigung aussehen:
Muster Schreiben
Unterrichtung über Pauschalbesteuerung nach § 37 b EStG
Hiermit teilen wir mit, dass wir für Ihr Geschenk bereits die Pauschalsteuer nach § 37 b EStG übernommen haben. Wir haben diese Pauschalsteuer beim Finanzamt Musterstadt unter der Steuernummer 12345/67890 angemeldet und abgeführt. Durch die erfolgte Pauschalbesteuerung ist die Sachzuwendung für den Empfänger steuerfrei. Nehmen Sie diese Bescheinigung zu Ihren Unterlagen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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