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… und was kostet mich der Steuerberater?

Die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung mit Einkünften von etwa 65.000 Euro kann zwischen 112 und 673 Euro an Wertgebühr kosten. Wie viel es am Ende ist, hängt auch davon ab, welche Vorarbeit der Mandant geleistet hat. Für eine Gemeinschaftspraxis von Ärzten oder ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 500.000 Euro und einem Jahresgewinn von 260.000 Euro ergeben sich bei 6 Mitarbeitern etwa folgende Gesamtkosten für den Steuerberater:

  1. Finanzbuchführung für 12 Monate                 4.383,96 Euro
  2. Lohnbuchführung für 6 Mitarbeiter p.a.            904,80 Euro
  3. Jahresabschluss                                             1.104,20 Euro
  4. Betriebliche Steuererklärung                            756,36 Euro

In diesem Beispiel fallen somit rund 600,00 Euro im Monat für das gesamte Rechnungswesen einschließlich Jahresabschluss und betrieblicher Steuererklärungen an. Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV). Dabei werden je nach Höhe des Gegenstandwertes, also des Umsatzes oder der Einnahmen bei Unternehmen und Selbständigen sowie des Gesamtbetrags der Einkünfte bei Privatpersonen konkrete Gebührensätze aus den Tabellen der StBGebV entnommen. Diese Gebührensätze werden dann je nach Umfang und die Schwierigkeit der Arbeit, die der Steuerberater zu erledigen hat, mit einem Faktor multipliziert (Gebührenrahmen).
Wer es selbst nachvollziehen möchte, findet die Steuerberatergebührenverordnung unter
http://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/index.html

Ganz bestimmte Aufträge rechnen wir nach geleisteten Stunden mit einer Zeitgebühr ab, zum Beispiel für die Prüfung von Steuerbescheiden oder für die betriebswirtschaftliche Beratung. Wir legen Wert darauf, mit Ihnen gemeinsam die Aufwandsschätzungen für solche zeitabhängigen Leistungen im Voraus zu vereinbaren, diese Budgets im Auftragsverlauf zu überwachen und gegebenenfalls in Abstimmung mit Ihnen anzupassen. Unsere Mandanten sollen stets die Kontrolle über anfallende Gebühren haben.

In jedem Fall kann der Steuerberater schon am Anfang sagen, wie teuer die Beratung ungefähr sein wird. Das ist nicht anders als beim Handwerker oder beim Unternehmer, der auch einen Kostenvoranschlag oder ein verbindliches Angebot vorlegen muss.

Ein Vorteil, der im Honorar des Steuerberaters mitversichert ist: Der Steuerberater kann für Fehler haftbar gemacht werden, etwa für vergessene Werbungskosten. Die Gerichte haben in den vergangenen Jahren die Haftung erheblich verschärft. So muss der Steuerberater von sich aus auf Möglichkeiten zur Steuerersparnis hinweisen.
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